Antragsverfahren
bei Neuplanung von Tierversuchen und Änderung laufender Programme
Bei Forschungsvorhaben am Tier ist die Genehmigung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein einzuholen.
Anträge sind ausschließlich über die Tierschutzbeauftragten der Universität zu Lübeck zu stellen. Nutzen Sie dafür die Email-Adresse des >Tierschutzsekretariats.
Die Anträge können nur dann geprüft und eingereicht werden, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen.
Nach der Prüfung des Antrages, werden eventuelle Korrekturen und Ergänzungen in Rücksprache vorgenommen. Nach Erstellung der Endversion wird diese digital über die Software ethikPool (https://mllev-ethikpool.de/app/) beim zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein eingereicht (s. auch „Digitalisierung der Antragstellung (ethikPool)“ im Bereich Neuigkeiten).
Die Tierschutzbeauftragten stehen Ihnen auf Wunsch bei der Planung und Beantragung von Versuchsvorhaben beratend zur Seite.
Informationen zur Anzeige- oder Genehmemigungspflicht entnehmen Sie dem Tierschutzgesetzes (§7 und §8a) - die/der Tierschutzbeauftragte kann hier im Zweifelsfall beraten.
Aktuelle Formulare stellt das Ministerium unter folgendem Link bereit:
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:
- Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP)
- Glossar/ Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis (als Anlage oder im Antrag eingearbeitet)Datenblatt für genetisch veränderte Linien (falls erforderlich)
- Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ oder ein statistisches Gutachten
- Personenbögen
- Score Sheet
- Belastungstabelle
Bei der Entscheidung über einen Antrag wird die Genehmigungsbehörde von der Kommission nach § 15 TierSchG (sog. §15 Kommission) beraten. Die Kommissionssitzungen finden regelmäßig statt; nur die über die Tierschutzbeauftragten eingereichten und vollständigen Anträge werden in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Um eine gewissenhafte Bearbeitung durch die Genehmigungsbehörde und Kommission erreichen zu können, kann in jeder Sitzung nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen bearbeitet werden. Dies gilt es bei der eigenen Zeit- und Versuchsplanung zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich gerne an die Tierschutzbeauftragten.
Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP):
Als Antragssteller von Tierversuchen melden Sie sich bitte unter
> https://www.animaltestinfo.de/antragstellung/ bei der Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland an.
Hierfür ist lediglich eine kurze Registrierung notwendig.
Es besteht dann die Möglichkeit, die nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) für das Tierversuchsvorhaben im passwortgeschützten Bereich zu erstellen, zu bearbeiten und abzulegen.
In einem zweiten Schritt werden die NTPs dann von der Behörde nach Genehmigung zur Veröffentlichung freigegeben.
Weitere Informationen:
- Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) (https://www.bf3r.de/)
>Leitfaden zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) für Tierversuchsvorhaben
Podcast zum Thema "Animal Study Registry" (Deutsches Tierversuchsregister)
>Deutsch, >Englisch

